DaZ

Die Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein fester Bestandteil unserer schulischen Arbeit. Grundlage dafür sind die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW (§ 2 Abs. 2 SchulG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI), die eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler sicherstellen.

 

Unsere DaZ-Schülerinnen und -Schüler werden von Beginn an einer altersgemäßen Regelklasse zugeordnet. Dort nehmen sie – unterstützt durch Sprachpaten – aktiv am Schulleben teil. Besonders in Fächern wie Sport, Kunst und Musik können sie ihre Fähigkeiten unabhängig von sprachlichen Hürden einbringen und schnell soziale Kontakte knüpfen.

 

Die sprachliche Förderung gliedert sich in Erstförderung und Weiterförderung:

  • In der Erstförderung erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Deutschkenntnisse, die ihnen Sicherheit im Alltag geben.
  • In der Weiterförderung vertiefen sie ihre sprachlichen Fähigkeiten, sodass sie den Anforderungen des Fachunterrichts gerecht werden.

Alle DaZ-Schülerinnen und -Schüler erhalten individuelle Stundenpläne, die sowohl ihre Teilnahme am Regelunterricht als auch die zusätzlichen DaZ-Stunden berücksichtigen. Durch regelmäßige Sprachstandserhebungen und Tests wird der Lernfortschritt dokumentiert und die Förderung bedarfsgerecht angepasst. So wird gewährleistet, dass jedes Kind nach seinem Lernstand und seinen sprachlichen Bedürfnissen optimal unterstützt wird.

 

Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern durch gezielte Sprachförderung die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen und sie bestmöglich auf ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg vorzubereiten.

Nach oben scrollen