Personalverantwortung
Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gehört an der Hauptschule Hiltrup mit zu den Leitungsaufgaben. Die Schulleitung nutzt ihre Personalverantwortung schon bei Einstellung des pädagogischen und sonstigen Personals. Im Schulalltag zeigt die Schulleitung eine klare Positionierung und deutliche Entscheidungen für den Kinderschutz.
Das Schutzkonzept wird durch die Schulleitung getragen und nimmt sie selbst in die Pflicht, sich immer wieder zu den einzelnen Bausteinen aktiv zu bekennen und dafür Sorge zu tragen, dass die Bausteine gelebte Praxis werden. Die Schulleitung achtet auf die Umsetzung ihrer eigenen im Schutzkonzept skizzierten Aufgaben im Schulalltag. Das zeigt allen am Schulleben beteiligten die Bedeutung des Schutzkonzepts und gibt ihnen die notwendige Sicherheit. Unterstützung erhält die Schulleitung durch die Mitglieder der Projektgruppe „Schutzkonzept“.
An der Hauptschule Hiltrup arbeitet Personal verschiedenster Professionen und Institutionen. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt die Schulleitung die Personalverantwortung.
In den folgenden Personalgruppen wird die Schulleitung in der Personalverantwortung von den benannten Personen unterstützt:
Schulbegleiter/innen: Sozialpädagogin (L. Habecke)
Honorarkräfte (ÜMi): Leiterin der ÜMi (H. Battenfeld)
Honorarkräfte (Lernförderung): Sozialpädagogin (S. Buskühl)
Praktikant/innen & LAA: Ausbildungsbeauftragte (M. Just / S. Kottmann)
Zur Personalverantwortung der Schulleitung gehört
- … das Einfordern des erweiterten Führungszeugnisses, soweit dazu eine rechtliche Befugnis besteht, z.B. bei Ehrenamtlichen oder Honorarkräften, über deren Mitarbeit die Schule selbst entscheidet.
Bei angestellten oder verbeamteten Lehrkräften liegt diese Befugnis in den Personalabteilungen der Schulaufsichten. Fachkräfte, die bei Jugendhilfe-trägern angestellt sind, legen dort das erweiterte Führungszeugnis vor. - … Kolleg/innen und Mitarbeiter/innen anzusprechen und kritisch-konstruktiv zu begleiten, wenn ihnen der Umgang mit Schülerinnen und Schülern oder die Achtung ihrer Grenzen oder die Einhaltung des Verhaltenskodex (siehe Bestandteile/Verhaltenskodex) nicht gelingt.
- … neue Kolleg/innen und Mitarbeiter/innen mit dem Anliegen der schulischen Prävention vertraut zu machen, die entwickelten Instrumente vorzustellen und die Erwartung zu formulieren, dass das Schutzkonzept mitgetragen wird. Dieses Thema gehört deshalb auch in das Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch der neuen Lehrkraft, der pädagogischen Fachkraft oder weiteren Personals.
- … in einem internen Verdachtsfall dafür zu sorgen, dass die möglicherweise betroffene Schülerin oder der Schüler geschützt und zudem, dass der Kollege bzw. die Kollegin nicht vorverurteilt wird. Die Schulleitung wird gleichzeitig das Kollegium im Blick haben, um Verunsicherung aufzuspüren, anzunehmen und ihr entgegenzuwirken. Die Schulleitung wird für professionelle Unterstützung durch die Inanspruchnahme externer Hilfe bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle, Fachberatungsstellen (siehe Bestandteile/ Kooperationspartner) und/oder der Schulaufsichtsbehörde sorgen.
- … die Förderung und Forderung der Offenheit des pädagogischen Personals für die präventiven Ansätze des Schutzkonzeptes (siehe Bestandteile/ Präventionsangebote) und die konsequente Umsetzung des Verhaltenskodexes (siehe Bestandteile/ Verhaltenskodex).
2. Leitbild
3. Personalverantwortung
4. Partizipation
5. Verhaltenskodex
6. Präventionsangebote
7. Fortbildungen
8. Interventionsplan
9. Ansprechstellen
10. Kooperationspartner
11. Planungstabelle
