Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex formuliert für die Schulgemeinschaft der Hauptschule Hiltrup Regelungen für Situationen, die für sexualisierte Gewalt leicht ausgenutzt werden können. Alle an der Schule Tätigen und Schüler:innen tragen gemeinsam die Verantwortung für eine gute Lernumgebung, eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein respektvolles Miteinander. Es wird kein Raum für jegliche Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, geboten. Somit fördern alle am Schulleben Beteiligten klare Normen für einen respektvollen Umgang miteinander. Es gilt eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachem Hinschauen, offenem Ansprechen, transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit SchülerInnen und im kollegialen Umgang aller Beteiligten in der Schulgemeinschaft miteinander. Der Rechtsträger muss alle erforderlichen Normen, Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen erlassen.

Der Verhaltenskodex wird für alle sichtbar am schwarzen Brett in der Pausenhalle sowie im Lehrerzimmer als Plakat aufgehängt.

 

Angemessenheit von Körperkontakt

  1. Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen. Es sind angemessene Maßnahmen zu deren Verhinderung zu treffen.
  2. Sollte ein/e Schüler:in aufgrund einer besonderen Situation (z.B. Verletzung, Heimweh, Trauer) körperlichen Kontakt suchen und/oder benötigen, ist dem Wohl des Kindes/des Jugendlichen gemäß und unter verantwortlicher Grenzwahrung zu handeln. Das Zulassen von körperlicher Nähe in diesem Sinne ist mit dem Kind/Jugendlichen transparent zu machen.
  3. Situationen, Räume und Begegnungen, in denen körperliche Berührungen eine Rolle spielen, werden so gestaltet, dass die Räume stets von außen zugänglich, die Handlungen transparent und planvoll sind. Beispiele hierfür sind das Proben von Theaterstücken mit Schüler:innen, das Erstellen von Standbildern sowie jede Art der Hilfestellung im Rahmen des Unterrichts.

 

Beachtung der Intimsphäre

  1. Es wird darauf geachtet, dass die Bedürfnisse nach Intimsphäre der einzelnen Schüler:innen ihrer jeweiligen Entwicklung entsprechend wahrgenommen werden.
  2. Die Inhalte zur Sexualerziehung sowie die ethische Auseinandersetzung mit Fragen zur Sexualität, die in den verschiedenen Fächern erörtert werden, sind für die Schüler:innen transparent. Eltern werden ggf. entsprechend des Entwicklungsstandes und Alters der Schüler:innen informiert.

 

Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken

  1. Die Mitarbeitenden nutzen soziale Netzwerke nicht zu privaten Kontakten mit Schüler*innen.
  2. Alle LehrerInnen, die digital mit Schüler:innen kommunizieren wollen, sorgen für eine klar definierte dienstliche digitale Erreichbarkeit (z.B. über IServ).
  3. Medien aller Art mit pornographischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder rassistischen Inhalten sind verboten.
  4. Allgemeine Persönlichkeitsrechte sind gemäß den geltenden Bestimmungen zu beachten. Das Recht am eigenen Bild und die Privatsphäre anderer ist zu respektieren.
  5. Vor allem Erziehungsberechtigte, aber auch Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche für Schüler:innen sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch SchülerInnen auf eine gewaltfreie und grenzverletzungsfreie Nutzung zu achten. Sobald Anhaltspunkte für Zuwiderhandlungen oder Missbräuche vorliegen, sind sie verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen und aktiv einzuschreiten.
  6. Es gilt im Schulbetrieb sowie bei Klassenfahrten, Ausflügen und Exkursionen die Handynutzungsordnung der Schule.
  7. Medienerziehung ist Teil unseres Bildungsauftrages. Wir begleiten unsere Schüler:innen in der Entwicklung zu einem kompetenten sicheren Umgang (siehe Medienkonzept).
  8. Alle am Schulleben Beteiligten tragen Verantwortung dafür, dass Medien und soziale Netzwerke im schulischen Alltag nicht missbräuchlich verwendet werden.

Sprache und Wortwahl

  1. Ein höflicher Umgang miteinander fördert ein gutes Klima, dafür treten alle am Schulleben Beteiligte ein und begegnen einander mit Wertschätzung und Respekt.
  2. Alle an der Schule Tätigen beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges, sexistisches und rassistisches Verhalten aktiv Stellung und schreiten ein. Im Unterricht und im Schulalltag wird eine abwertende, sexistische, gewaltverherrlichende oder diskriminierende Sprache sowie das entsprechende Verhalten (nonverbale Kommunikation) konsequent geahndet. Sie sind zu unterlassen.
  3. Schüler:innen sowie Mitarbeitende werden respektvoll angeredet.
  4. In jeder Form von Interaktion und Kommunikation ist sexualisierte Sprache zu vermeiden. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen sowie Bedrohungen geduldet.
  5. Sollte es in besonderen Ausnahmesituationen zu unangemessenen Ausdrucksweisen kommen, ist immer eine angemessene Form der Entschuldigung und Aufarbeitung zwischen den Beteiligten notwendig. Auch in Abwesenheit herrscht eine respektvolle Kommunikation über die Nicht-Anwesenden.
  6. Alle Mitarbeitenden sind Sprachvorbilder und sich dieser Rolle bewusst.

 

Verhalten auf Tagesaktionen, Freizeiten und Reisen

  1. Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist in der Regel die Teilnahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Begleitperson erforderlich (s. SchulG – BASS 14-12 Nr. 2. 6)
  2. Schüler:innen schlafen geschlechtergetrennt und in der Regel ohne Aufsichtsperson im Zimmer.
  3. Abweichende Entscheidungen (z. B. aus pädagogischer, medizinischer Sicht o. Ä.), auch im Verlauf einer Fahrt, um eine Mitfahrt zu ermöglichen, wird mit allen Betroffenen sowie den Erziehungsberechtigten abgestimmt.
  4. Kinder und Jugendliche übernachten nicht in Privatwohnungen von Mitarbeitenden.
  5. In Schlaf-, Sanitär- oder ähnlichen Räumen ist der Aufenthalt einer Begleitperson mit einer einzelnen Schülerin oder einem einzelnen Schüler angebracht, wenn es eine unabdingbare Notwendigkeit gibt. Vor dem Betreten dieser Räume wird angeklopft.
  6. Begleitpersonen und SchülerInnen duschen getrennt und ziehen sich getrennt um.

 

Gestaltung von Nähe und Distanz

  1. Alle am Schulleben Beteiligten gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen des Gegenübers sowie die eigenen Grenzen werden respektiert.
  2. Einzelgespräche, Einzelfördersituationen etc. können ein wichtiges Instrument bei der Arbeit mit SchülerInnen sein. Sie müssen aber jederzeit transparent und von außen zugänglich bleiben. So erfordern Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. in besonderer Weise die Beachtung der spezifischen Sensibilitätsmomente dieser Situationen.
  3. Grenzen werden klar benannt und ggfs. begründet.
  4. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass persönliche Grenzen beachtet werden.
  5. Äußern SchülerInnen selbst empfundene Grenzüberschreitungen, sind diese ernst zu nehmen und grundsätzlich zu respektieren.
  6. Grenzverletzungen müssen nach individueller Situation dementsprechend thematisiert werden.
  7. Die äußere Erscheinung und Kleidung aller am Schulleben Beteiligten ist der Schule als einem Ort des Lernens und Arbeitens angemessen, so dass sich SchülerInnen und Mitarbeitende nicht gestört fühlen. Hinweise auf nicht angemessene Bekleidung sind erwünscht.

Verhalten im Sportunterricht/Schwimmunterricht

  1. Dusch- und Umkleidesituationen finden immer geschlechtergetrennt statt.
  2. Beim Sportunterricht wird darauf geachtet, dass die Bedürfnisse nach Intimsphäre der Schüler: innen wahrgenommen und beachtet werden. D. h., die Türen der Umkleidekabinen werden geschlossen gehalten und vor Betreten wird Bescheid gegeben (z. B. durch Klopfen). Bei begründeter Sorge ist jedoch das Betreten unverzüglich gestattet.
  3. Schüler: innen und Mitarbeitende tragen im Sportunterricht angemessene und funktionelle Kleidung.
  4. Grundsätzlich gilt, dass bei einer akuten Gefährdungslage Hilfestellung von allen Beteiligten geleistet und dementsprechend reagiert werden soll. Sind Hilfestellungen mit Körperkontakt aufgrund der Sportart (z. B. Turnen) nötig und/oder sinnvoll, so wird mit den Schüler: innen die Notwendigkeit allgemein besprochen. Spezielle Hilfestellungen an einzelnen Stationen werden besprochen, dabei werden Sinn und Art dieser eindeutig geklärt. Sollen Mitschüler: innen Hilfestellung geben, so ist auch ihnen Sinn, Art und Vorgehensweise deutlich zu machen.
  5. Die Fachkonferenz Sport nimmt den Themenbereich Prävention als ständigen Tagesordnungspunkt in ihre Sitzungen auf und bildet sich mit der Thematik Nähe und Distanz regelmäßig fort. Dabei wird auch besonders der Schwimmunterricht thematisiert, da dort ein besonderer Schutzraum notwendig ist.

Annahme von Belohnungen und Geschenken

  1. Geschenke an Lehrer:innen sowie weitere Mitarbeitende unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, an die wir uns halten.
  2. Kleinere Geschenke an Schüler:innen von der Klassen- oder Schulgemeinschaft sind gestattet, wenn sie nachvollziehbar und transparent sind.
  3. Geschenke an SchülerInnen, die in eine Abhängigkeit führen können, sind unzulässig.
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