Informationen von „A-Z“

 zum Schuljahresbeginn 2025/2026 für Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten

Allgemeines Verhalten

  • Das Verhalten auf dem Schulweg muss den Verkehrsregeln entsprechen.

  • Rücksichtnahme und Höflichkeit in der Schulgemeinde und auch in unserer Nachbarschaft sollte selbstverständlich sein.

  • Im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum unabhängig vom Alter der Schüler/-innen grundsätzlich verboten.

 

Arbeitsmaterial

Aufgeladenes iPad (100%), Schreibzeug (Füller, Bleistift, Radiergummi, Anspitzer, Lineal/Geodreieck, Farbstifte), Schere und Klebestift gehören zum täglichen Arbeitsmaterial und müssen ständig bereitgehalten werden.

Attestpflicht bei Klassenarbeiten

Am Tag der Klassenarbeit muss die Schülerin / der Schüler von den Eltern bzw. einem Erziehungsberechtigten bis 8.00 Uhr telefonisch krankgemeldet werden. Mit Wiederbeginn des Schulbesuches muss die Schülerin / der Schüler sofort eine schriftliche Entschuldigung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest bei der Klassenleitung vorlegen (spätestens am zweiten Tag). Nur dann kann die Klassenarbeit nachgeschrieben werden.

Beurlaubungen

Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulunterricht beurlaubt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien wird eine Schülerin bzw. ein Schüler nur im Ausnahmefall durch die Schulleitung beurlaubt. Der Antrag muss 6 Wochen vor den Ferien an die Schulleitung gestellt werden. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer kann Beurlaubungen im Rahmen von maximal 2 einzelnen Tagen pro Vierteljahr aussprechen. Eine Beurlaubung muss immer vorher schriftlich bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer beantragt werden.

 Befreiung vom Sportunterricht

Über Art und Umfang der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen entscheidet die/der Fachlehrer/-in aufgrund einer schriftlichen Information der Eltern. Bei der Befreiung über eine Woche hinaus ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, wenn der Befreiungsgrund nicht offensichtlich ist.

Elternschreiben/Elternbriefe

Zu allen Schulveranstaltungen werden die Eltern spätestens eine Woche vorher schriftlich eingeladen. Im Laufe des Schuljahres werden Elternbriefe herausgegeben. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle Elternschreiben der Schule zuverlässig und termingerecht entweder über IServ den Eltern zugänglich zu machen oder zu Hause abzugeben.

Handyverbot

Zur Vermeidung von Unterrichtsstörungen durch Handys (=Mobiltelefone), zum Schutz vor Missbrauch des Handys im Schulalltag und durch Darstellung von persönlichkeitsverletzenden Handlungen herrscht an der Hauptschule Hiltrup für Schülerinnen und Schüler Handyverbot, d.h. Handys dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht „gesehen“ und nicht „gehört“ werden. Die Nutzung ist somit grundsätzlich untersagt. Das Handyverbot gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während der gesamten Schulzeit bis zum Verlassen des Schulgeländes. Gleiches gilt auch für andere elektronische Geräte (u.a. Smartwatches, Kopfhörer).

Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy bzw. das elektronische Gerät eingezogen und kann zwischen 13.15 Uhr und 13.30 Uhr von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Erfolgt das nicht, erhält die Schülerin / der Schüler das Handy am darauffolgenden Tag nach Unterrichtsende im Sekretariat zurück.

Bei wiederholtem Verstoß gegen das Handyverbot kann nach erzieherischen Maßnahmen auch eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden. (Beschluss der Schulkonferenz vom 13.06.2024)

iPad

Das aufgeladene iPad (100%) gehört zum Arbeitsmaterial und muss jeden Tag mit zur Schule gebracht werden.

IServ

Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihren Anmeldenamen und ihr Passwort immer bereithalten, damit sie sich auf der Internetseite www.hshiltrup.ms.de oder über die App „IServ“ anmelden können.

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet täglich mehrmals auf IServ ihre E-Mails abzufragen und zu lesen. Die erste Abfrage muss morgens gegen 6.45 Uhr stattfinden, damit eine mögliche Information von Frau Greefrath über Unterrichtsausfall in der 1./2. Std. gelesen und beachtet wird.

Klassenpflegschaften

Die Klassenpflegschaften des 1. Schulhalbjahres 2025/2026 finden in der Zeit vom 08.09-17.09.2025 statt. Die Klassenleitung lädt hierzu ein.

Kleidung

Alle achten auf angemessene Kleidung und verzichten auf das Tragen von bauchfreien Oberteilen, sowie Kleidung mit sexistischen und rassistischen Aufdrucken.

 Kopiergeld

Die Schule kann die Kosten der Kopien für den Unterricht nicht allein aus ihren Haushaltsmitteln finanzieren. Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass im Schuljahr pro Schülerin bzw. Schüler ein Betrag von 8 € für Kopien eingesammelt wird. Das Geld sollte bis zum 12.09.2025 bezahlt sein.

Kostenbeitrag im Bereich Arbeitslehre

Der Kostenbeitrag in den Fächern Hauswirtschaft und Technik (Kl. 7-10) beläuft sich auf 5 € je Unterrichtsfach (Beschluss der Schulkonferenz). Der Betrag von insgesamt 10 € wird bis zu den Herbstferien (10.10.2025) eingesammelt, in den Kl. 9-10 bis zum 19.09.2025.

Krankmeldungen

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder bis spätestens 9.30 Uhr telefonisch krank- bzw. abgemeldet haben, an Klassenarbeitstagen bis 8.00 Uhr. (siehe Schulversäumnis)

Notfall-Telefonnummer

Für den Notfall muss der Schule stets eine aktuelle Telefonnummer der Eltern und Erziehungsberechtigen der Schülerinnen und Schüler vorliegen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Änderungen der aktuellen „Notfall-Telefonnummer“ der Schule schriftlich mitzuteilen.

Ramadan

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte achten auch während des Ramadans auf die Gesundheit ihrer Kinder und auf einen regelmäßigen und vollständigen Schulbesuch.

 Schulbücher

Bitte die von der Schule überlassenen Bücher mit einem Schutzumschlag versehen, damit sie in gutem Zustand zurückgegeben werden können. Bücher, die bei der Rückgabe beschädigt sind, müssen ersetzt (bezahlt) werden.

Schulordnung

Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen halten sich an die Schulordnung.

Schulveranstaltungen/ Schulfahrten/ Teilnahmepflicht

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an allen von der Schulkonferenz beschlossenen Schulveranstaltungen/ Schulfahrten teilzunehmen. Informationen zu geplanten Schul- bzw. Klassenfahrten gibt es in den jeweiligen Klassenpflegschaftssitzungen.

Schulversäumnis

Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule noch am gleichen Tag bis spätestens 9.30 Uhr, an Klassenarbeitstagen bis 8.00 Uhr. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach einer Woche eine Zwischenmitteilung (z.B. ein ärztliches Attest) vorzulegen. Mit Wiederbeginn des Schulbesuches nach einer Erkrankung oder sonstigem Fehlen zeigt die Schülerin bzw. der Schüler sofort eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer vor. Falls das nicht geschieht, gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt.

Verlassen Schülerinnen bzw. Schüler die Schule während der Unterrichtszeit ohne offizielle Abmeldung im Sekretariat (Vordruck) und telefonische Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und liegt hierfür kein plausibler Grund vor, ist dies unentschuldigtes Fehlen, das eine Leistungsverweigerung (Note: ungenügend (6)) bedeutet. Gleiches gilt auch für ständiges „Zuspätkommen“ ohne akzeptable Entschuldigung. Kommt eine Schülerin bzw. ein Schüler ständig zu spät zum Unterricht, aus Gründen, die sie bzw. er selbst zu verantworten hat, kann dies nicht entschuldigt werden.

Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Entschuldigungen wird in Absprache ein ärztliches Attest verlangt.

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht findet im Stadtbad Hiltrup statt. Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, benötigen eine schriftliche Entschuldigung mit Begründung durch die Erziehungsberechtigten bzw. in Wiederholungsfällen und bei langfristiger Nichtteilnahme am Schwimmunterricht ein ärztliches Attest. Entschuldigungen sind vor dem Schwimmunterricht der Fachlehrkraft vorzuzeigen. Schülerinnen und Schüler, die nicht mitschwimmen, müssen ihr Sportzeug mitbringen. Sie schauen in der Schwimmhalle zu oder arbeiten schriftlich.

Sprechzeiten der Lehrerkräfte und weiteren Mitarbeitenden

Die Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer und der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch diese bekannt gegeben. Termine können durch die Schülerinnen und Schüler mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern oder telefonisch über das Sekretariat abgesprochen werden.

 Übertragbare Krankheiten – u.a. Scharlach, …

Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Gehirnhautentzündung, Windpocken, Scharlach, TBC, übertragbare Hautkrankheiten usw.), so ist die Schule unverzüglich zu informieren. Auch Fälle von Kopfläusen sollten der Schule schnellstens gemeldet werden. (Hinweis: Elternbrief vom 09.03.2023)

 

Verloren / Gefunden

Wertsachen, Kleidung, Sportbeutel o.ä. werden im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt werden.

 

WebUntis

Die Schule nutzt seit dem Schuljahr 2024/2025 „WebUntis“ als „Digitales Klassenbuch“. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen Zugang, damit sie ihre Stundenpläne, den Vertretungsplan und ihre Hausaufgaben sehen können.

27.08.2025

Frau Rolink                                             Frau Greefrath

Schulleiterin                                           stellv. Schulleiterin           

                                                             

 

 

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