Informationen von „A-Z“

 

Informationen von „A-Z“
zum Schuljahresbeginn 2024/2025
für Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten

Allgemeines Verhalten
 Das Verhalten auf dem Schulweg muss den Verkehrsregeln entsprechen.
 Rücksichtnahme und Höflichkeit in der Schulgemeinde und auch in unserer Nachbarschaft sollte
selbstverständlich sein.
 Im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist Rauchen, Alkohol-
und Drogenkonsum unabhängig vom Alter der Schüler/-innen grundsätzlich verboten.
Arbeitsmaterial
Aufgeladenes iPad (100%), Schreibzeug (Füller, Bleistift, Radiergummi, Anspitzer, Lineal/Geodreieck,
Farbstifte), Schere und Klebestift gehören zum täglichen Arbeitsmaterial und müssen ständig bereitge-
halten werden.
Attestpflicht bei Klassenarbeiten – Änderung
Am Tag der Klassenarbeit muss die Schülerin / der Schüler von den Eltern bzw. einem Erziehungsbe-
rechtigten bis 8.00 Uhr telefonisch krankgemeldet werden. Mit Wiederbeginn des Schulbesuches muss
die Schülerin / der Schüler sofort eine schriftliche Entschuldigung der Eltern bzw. Erziehungsberechtig-
ten oder ein ärztliches Attest bei der Klassenleitung vorlegen (spätestens am zweiten Tag). Nur dann
kann die Klassenarbeit nachgeschrieben werden.
Beurlaubungen
Eine Schülerin bzw. ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Erzie-
hungsberechtigten vom Schulunterricht beurlaubt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die
Ferien wird eine Schülerin bzw. ein Schüler nur im Ausnahmefall durch die Schulleitung beurlaubt. Der
Antrag muss 6 Wochen vor den Ferien an die Schulleitung gestellt werden. Die Klassenlehrerin bzw. der
Klassenlehrer kann Beurlaubungen im Rahmen von maximal 2 einzelnen Tagen pro Vierteljahr ausspre-
chen. Eine Beurlaubung muss immer vorher schriftlich bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer
beantragt werden.
Befreiung vom Sportunterricht
Über Art und Umfang der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen entscheidet die/der Fachlehrer/-in
aufgrund einer schriftlichen Information der Eltern. Bei der Befreiung über eine Woche hinaus ist eine
ärztliche Bescheinigung erforderlich, wenn der Befreiungsgrund nicht offensichtlich ist.
Elternschreiben/Elternbriefe
Zu allen Schulveranstaltungen werden die Eltern spätestens eine Woche vorher schriftlich eingeladen.
Im Laufe des Schuljahres werden Elternbriefe herausgegeben. Schülerinnen und Schüler sind verpflich-
tet, alle Elternschreiben der Schule zuverlässig und termingerecht entweder über IServ den Eltern zu-
gänglich zu machen oder zu Hause abzugeben.

Handyverbot
Zur Vermeidung von Unterrichtsstörungen durch Handys (=Mobiltelefone), zum Schutz vor Missbrauch
des Handys im Schulalltag und durch Darstellung von persönlichkeitsverletzenden Handlungen herrscht
an der Hauptschule Hiltrup für Schülerinnen und Schüler Handyverbot, d.h. Handys dürfen auf dem
Schulgelände und im Schulgebäude nicht „gesehen“ und nicht „gehört“ werden. Die Nutzung ist somit
grundsätzlich untersagt. Das Handyverbot gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während der
gesamten Schulzeit bis zum Verlassen des Schulgeländes. Gleiches gilt auch für andere elektronische
Geräte (u.a. Smartwatches, Kopfhörer).
Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy bzw. das elektronische Gerät eingezogen und kann zwischen
13.15 Uhr und 13.30 Uhr von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Erfolgt
das nicht, erhält die Schülerin / der Schüler das Handy am darauffolgenden Tag nach Unterrichtsende im
Sekretariat zurück.
Bei wiederholtem Verstoß gegen das Handyverbot kann nach erzieherischen Maßnahmen auch eine
Ordnungsmaßnahme verhängt werden. (Beschluss der Schulkonferenz vom 13.06.2024)
iPad
Das aufgeladene iPad (100%) gehört zum Arbeitsmaterial und muss jeden Tag mit zur Schule gebracht
werden.
IServ
Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihren Anmeldenamen und ihr Passwort immer bereithalten, da-
mit sie sich auf der Internetseite www.hshiltrup.ms.de oder über die App „IServ“ anmelden können.
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet täglich mehrmals auf IServ ihre E-Mails abzufragen und
zu lesen. Die erste Abfrage muss morgens gegen 6.45 Uhr stattfinden, damit eine mögliche Information
von Frau Greefrath über Unterrichtsausfall in der 1./2. Std. gelesen und beachtet wird.
Klassenpflegschaften
Die Klassenpflegschaften des 1. Schulhalbjahres 2024/2025 finden in der Zeit vom 02.09-09.09.2024
statt. Die Klassenleitung lädt hierzu ein.
Kleidung
Alle achten auf angemessene Kleidung und verzichten auf das Tragen von bauchfreien Oberteilen, sowie
Kleidung mit sexistischen und rassistischen Aufdrucken.
Kopiergeld
Die Schule kann die Kosten der Kopien für den Unterricht nicht allein aus ihren Haushaltsmitteln finan-
zieren. Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass im Schuljahr pro Schülerin bzw. Schüler ein Betrag von
8 € für Kopien eingesammelt wird. Das Geld sollte bis zum 06.09.2024 bezahlt sein.
Kostenbeitrag im Bereich Arbeitslehre
Der Kostenbeitrag in den Fächern Hauswirtschaft und Technik (Kl. 7-10) beläuft sich auf 5 € je Unter-
richtsfach (Beschluss der Schulkonferenz). Der Betrag von insgesamt 10 € wird bis zu den Herbstferien
(11.10.2024) eingesammelt.
Krankmeldungen
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder bis spätestens 9.30 Uhr telefonisch krank- bzw.
abgemeldet haben. (siehe Schulversäumnis)
Notfall-Telefonnummer
Für den Notfall muss der Schule stets eine aktuelle Telefonnummer der Eltern und Erziehungsberech-
tigen der Schülerinnen und Schüler vorliegen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind verpflichtet,
Änderungen der aktuellen „Notfall-Telefonnummer“ der Schule schriftlich mitzuteilen.
Schulbücher
Bitte die von der Schule überlassenen Bücher mit einem Schutzumschlag versehen, damit sie in gutem
Zustand zurückgegeben werden können. Bücher, die bei der Rückgabe beschädigt sind, müssen ersetzt
(bezahlt) werden.

Schulordnung
Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen halten sich an die Schulordnung.
Schulveranstaltungen/ Schulfahrten/ Teilnahmepflicht
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an allen von der Schulkonferenz beschlossenen Schulveran-
staltungen/ Schulfahrten teilzunehmen. Informationen zu geplanten Schul- bzw. Klassenfahrten gibt es
in den jeweiligen Klassenpflegschaftssitzungen.
Schulversäumnis
Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen
verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule noch am
gleichen Tag bis spätestens 9.30 Uhr. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach einer
Woche eine Zwischenmitteilung (z.B. ein ärztliches Attest) vorzulegen. Mit Wiederbeginn des Schulbe-
suches nach einer Erkrankung oder sonstigem Fehlen zeigt die Schülerin bzw. der Schüler sofort eine
schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest bei der Klassenlehre-
rin bzw. dem Klassenlehrer vor. Falls das nicht geschieht, gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt.
Verlassen Schülerinnen bzw. Schüler die Schule während der Unterrichtszeit ohne offizielle Abmeldung
im Sekretariat (Vordruck) und telefonische Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und liegt hier-
für kein plausibler Grund vor, ist dies unentschuldigtes Fehlen, das eine Leistungsverweigerung (Note:
ungenügend (6)) bedeutet. Gleiches gilt auch für ständiges „Zuspätkommen“ ohne akzeptable Entschul-
digung. Kommt eine Schülerin bzw. ein Schüler ständig zu spät zum Unterricht, aus Gründen, die sie
bzw. er selbst zu verantworten hat, kann dies nicht entschuldigt werden.
Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Entschuldigungen wird in Absprache ein ärztliches At-
test verlangt.
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet im Stadtbad Hiltrup statt. Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheit-
lichen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, benötigen eine schriftliche Entschul-
digung mit Begründung durch die Erziehungsberechtigten bzw. in Wiederholungsfällen und bei langfris-
tiger Nichtteilnahme am Schwimmunterricht ein ärztliches Attest. Entschuldigungen sind vor dem
Schwimmunterricht der Fachlehrkraft vorzuzeigen. Schülerinnen und Schüler, die nicht mitschwimmen,
müssen ihr Sportzeug mitbringen. Sie schauen in der Schwimmhalle zu oder arbeiten schriftlich.
Sprechzeiten der Lehrerkräfte und weiteren Mitarbeitenden
Die Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer und der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wer-
den durch diese bekannt gegeben. Termine können durch die Schülerinnen und Schüler mit den Fach-
lehrerinnen und Fachlehrern oder telefonisch über das Sekretariat abgesprochen werden.
Übertragbare Krankheiten – u.a. Scharlach, …
Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (z.B.
Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Gehirnhautentzündung, Windpocken, Scharlach, TBC, übertrag-
bare Hautkrankheiten usw.), so ist die Schule unverzüglich zu informieren. Auch Fälle von Kopfläusen
sollten der Schule schnellstens gemeldet werden. (Hinweis: Elternbrief vom 09.03.2023)
Verloren / Gefunden
Wertsachen, Kleidung, Sportbeutel o.ä. werden im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt
werden.
WebUntis
Die Schule nutzt ab dem Schuljahr 2024/2025 „WebUntis“ als „Digitales Klassenbuch“. Alle Schülerinnen
und Schüler erhalten einen Zugang, damit sie ihre Stundenpläne, den Vertretungsplan und ihre Haus-
aufgaben sehen können.
Zuspätkommen
(wird nachgereicht)

Frau Rolink
Schulleiterin
Frau Greefrath
Konrektorin
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